Meine sachverständige Immobilienbewertung
als Ihre solide Entscheidungsgrundlage
Gutachten über den Verkehrswert/Marktwert von Immobilien
sind sinnvoll und ggf. erforderlich zu folgenden Anlässen: An- oder Verkauf – Vermögensfeststellungen – Erbauseinandersetzungen – Scheidungen (Zugewinnausgleich) – Beleihung/Finanzierung – Überprüfung der Bewertungsgrundlage des Steuerbescheids aufgrund einer Erbschaft oder Schenkung – Nutzungsänderung/Entwicklung – Zwangsversteigerung
Mögliche finanzielle Nutzen eines Gutachtens können je nach Lage ein besserer Preis, eine verkürzte Veräußerungszeit sowie eine stärkere Verhandlungsposition sein. Ich erstelle Ihnen Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für Privat- und Geschäftsimmobilien einschließlich evtl. vorhandener Rechte und Belastungen. Zu meinen Kunden gehören Gerichte, Immobilienverkäufer und -käufer, Projektentwickler, Steuerberater, Privat- und Geschäftsleute.
Adresse
Lärchenweg 5 · 32805 Horn-Bad Meinberg · Fon 0 52 34 / 20 42 56
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